Begleithundeausbildung


Die Begleithundeprüfung ist die Grundvoraussetzung für die sportliche Karriere von Hunden.

Hierfür ist ein Mindestalter von 15 Monaten erforderlich.

 

Der Hundefürer muss vor dem praktischen Teil eine Theorieprüfung abgeben, welche die Themen Gesundheit, Anatomie, Haltung, Ausbildung des Hundes und Verhalten im Alltag beinhaltet.

 

Die Begleithundeprüfung ist in 3 Sparten aufgeteilt:

 

  • die Unbefangenheitsprobe
  • die Unterordnung
  • der Verkehrsteil

 

Die Unbefangenheitsprobe beinhaltet die Kontrolle des Chips oder der Tätowiernummer des Tieres. Hierbei muss das Tier sich dem Richter unbefangen, sicher und neutral gegenüber zeigen.

 

Die Unterordnung findet auf dem Übungsplatz statt und fordert verschiedenene Übungen, wie z. B . die Leinenführigkeit, die Freifolge, das Ablegen unter Ablenkung und das Heranrufen.

 

Beim Verkehrsteil wird überprüft, wie der Hund sich gegenüber Radfahrern, Joggern, Autos, Kinderwagen o.ä. verhält. Er sollte sich hier neutral und sicher zeigen. Zusätzlich wird überprüft, wie der Hund sich, angebunden, anderen Hunden gegenüber zeigt.

 

Wenn das Mensch-Hund-Team in allen 3 Teilen besteht, darf es an Turnieren und weiteren Prüfungen der verschiedenen Hundesportarten teilnehmen.

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